AKTUELLES

02.07.2020 13:26:00

Stellungnahme Lachgas während der Corona-Pandemie

DGfdS, BDO und SVK haben eine gemeinsame Stellungnahme zu Lachgassedierungen während der Corona-Pandemie erarbeitet...

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31.10.2018 11:08:00

Dr. Mathers ist European Area Councilor

Vorsitzender Dr. Mathers von IFDAS zum neuen europäischen Koordinator ernannt...

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Gemeinsame Stellungnahme von DGfdS, BDO und SVK zu Lachgassedierungen während der Corona-Pandemie

Inhalative Sedierungen mit Lachgas sind auch während der Corona-Pandemie möglich

Eine gemeinsame Stellungnahme von der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung, dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) und der Schweizerischen Vereinigung Kinderzahnmedizin (SVK) befasst sich mit dem Thema Lachgassedierungen in Zeiten des Corona-Virus. 

 

Köln, 02. Juli 2020  – Die inhalative Sedierung mit Lachgas ist ein integraler Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung. Die Methode wird in allen Bereichen der Zahnmedizin, bei Kindern und Erwachsenen, bei konservativen
und chirurgischen Eingriffe eingesetzt. Der hochansteckende Corona-Virus wird in erster Linie durch Tröpfchen oder Speichel übertragen. Zahnarztpraxen sind schon immer professionell auf den Umgang mit Viren eingestellt und haben in diesen Zeiten weitere Mechanismen eingeführt, um die Gesundheit von Personal und Patienten zu gewährleisten.

 

Der Frage, ob man auch inhalative Sedierungen mit Lachgas in diesen Zeiten weiter sicher durchführen kann, haben sich die DGfdS, der BDO und die SVK gemeinsam mit Experten wie Dr. Jacqueline Esch aus der Kinderzahnmedizin wissenschaftlich gewidmet.

 

Die Expertenrunde kommt zu dem Schluss, dass die von erfahrenen Anwendern korrekt durchgeführte inhalative Sedierung mit Lachgas keine nachweislich, zusätzliche Gefährdung für zahnärztliches Personal und/oder Patienten darstellt. Voraussetzung ist, dass die verschärften Hygienemaßnahmen der Fachgesellschaften und der Gerätehersteller eingehalten werden.

 

Die Stellungnahme finden Sie hier Stellungnahme_BDO_DGfdS_SVK_Lachgassedierungen_während_Corona_2020

 

 

Vorsitzender Dr. Mathers bei IFDAS Kongress zum Europäischen Koordinator gewählt

Hochkarätige deutsche Delegation beim Weltkongress für zahnärztliche Sedierung

Auf dem diesjährigen IFDAS Kongress in Nara, Japan war Deutschland durch Vertreter des BDO, der DGfdS und dem IFDAS Präsidenten Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas stark vertreten. 

 

Nara, Japan, 04. Oktober 2018  – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung, hat zum ersten Mal seit Aufnahme der DGfdS in die IFDAS die Gelegnheit wahrgenommen, bei dem Weltkongress für zahnärztliche Sedierung teilzunehmen. Im Zuge der Tagung wurde er zum neuen europäischen Koordinator in Fragen der dentalen Sedierung ernannt. In seiner Antrittsrede erörterte er die Unterschiede in Europa und versprach, sich für die weitere Integration innerhalb der EU einzusetzen.

 

Einen ausführlichen Bericht zum Kongress finden Sie hier https://www.quintessenz-news.de/einigkeit-in-der-ausbildung-unterschiede-in-der-anwendung/

 

 

Risikoeinschätzung in der Zahnmedizin: Wie urteilen Zahnärzte und Anästhesisten im Vergleich?

Zahnärzte verhalten sich umsichtig bei der Patientenauswahl

Eine aktuelle Studie befasst sich mit der Risikoeinschätzung bei der Auswahl von geeigneten Patienten in der Zahnmedizin. 

 

Frankfurt, 10. November 2017  – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie, präsentierte auf dem Zahnärztetag 2017 in Frankfurt das Ergebnis einer gemeinsamen Studie mit Dr. Karolin Höfer und Prof. Dr. Michael J. Noack von der Universität zu Köln, die zeigt, dass Zahnärzte in der Einschätzung von zur Behandlung geeigneten Patienten zu ähnlichen Einschätzungen gelangen, wie Anästhesisten.

 

Zahnärzte sind zunehmend gefordert, eine umfassende medizinische Evaluation ihrer Patienten vorzunehmen. Ein wachsendes Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten trifft dabei auf einen Patientenpool mit multimorbiden Menschen, zum Teil in hohem Lebensalter. Daher ist es für Zahnärzte äußerst wichtig, den Gesundheitszustand des Patienten zu bestimmen, damit das weitere Vorgehen optimiert werden kann.

 

Die American Society of Anesthesiologists (ASA) Klassifikation wird weltweit am häufigsten zur Identifikation von Patienten eingesetzt, die aufgrund bestehender Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für Morbidität und Mortalität aufweisen. In der vorgestellten Pilotstudie wurde untersucht, inwieweit es Übereinstimmungen zwischen der ASA Klassifikation durch Zahnärzte und durch Anästhesisten gibt.

 

Die teilnehmenden Zahnärzte und Anästhesisten klassifizierten jeweils acht standardisierte fiktive Patienten nach der ASA Einteilung. Desweiteren wurde gefragt, welche Patienten ambulant oder stationär vom Zahnarzt oder Anästhesisten sediert werden können und ob das ASA System ein sinnvolle Ergänzung für die tägliche Arbeit ist. Zusätzlich wurden die Anästhesisten gefragt, ob sie der Meinung sind, das Zahnärzte eine korrekte ASA Einteilung vornehmen können.

 

Die Übereinstimmung zwischen Anästhesisten und Zahnärzten bei der ASA Klassifikation war hoch. Tendenziell neigten die Zahnärzte dazu, die Patienten eher höheren ASA Gruppen zuzuordnen, also als kränker einzuschätzen. Zahnärzte verhalten sich vorsichtig, sedieren und behandeln nur risikoarme Patienten, während Anästhesisten auch Patienten mit mutiplen Risisken sedieren. Einen deutlichen Unterschied gab es hingegen bei der Beurteilung des ASA Systems als hilfreich zur Risikoeinschätzung. Sind es 100% Zustimmung bei den Anästhesisten, empfinden nur 67% der Zahnärzte das System als hilfreich.

 

Drei Methoden der dentalen Sedierung: Midazolam, Midazolam plus Lachgas & Lachgas als Monopharmakon

Hohe Patientenzufriedenheit bei dentaler Sedierung

Eine aktuelle Studie befasst sich mit den Behandlungsbedingungen und anästhesiologischen Komplikationen die durch die dentale Sedierung mit Lachgas und Midazolam zu erwarten sind. 

 

Frankfurt, 12. November 2016  – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie, präsentierte auf dem Zahnärztetag 2016 in Frankfurt das Ergebnis einer Studie, die zeigt, dass Zahnärzte mit einer Kompetenz in den Verfahren der dentalen Sedierung ein breites Patientenspektrum sicher abdecken können.

 

Sedierungen werden in der Zahnmedizin häufig durchgeführt. Am weitesten verbreitet ist Lachgas, das oft durch orales Midazolam supplementiert wird. Orale Sedativa werden ebenfalls als Monosubstanz eingesetzt, wobei sich hier Midazolam als kurzwirksames Benzodiazepin durchgesetzt hat. In der vorgestellten Studie wurde untersucht, welche Behandlungsbedingungen und welche anästhesiologischen Komplikationen durch orales Midazolam alleine, Midazolam kombiniert mit Lachgas und Lachgas alleine zu erwarten sind.

 

Die teilnehmenden Patienten wurden entsprechend der Vorgabe in drei Gruppen aufgeteilt und von einem nach DGfdS Standards in der dentalen Sedierung ausgebildetem Zahnarzt behandelt. Neben den demografischen Daten wurden bei allen drei Gruppen die Qualität der Sedierung, die Vitalparameter sowie etwaige anästhesiologische Komplikationen dokumentiert.

 

Es zeigte sich, dass die drei untersuchten Methoden - Lachas alleine, Midazolam plus Lachgas und Midazolam alleine - sich in der erreichten Sedierungstiefe wesentlich voneinander unterscheiden. Bei keinem Patienten kam es zu bedeutenden Veränderungen in den Vitalparametern. Es war in keinem Fall eine Notfallintervention des
Zahnarztes notwendig. Von Seiten der Zahnärzte wurde die Qualität der Sedierung am höchsten bewertet bei der Kombination von Lachgas und Midazolam.

 

Die dentale Sedierung mit Lachgas zeigt mit und ohne einer zusätzlichen Gabe von oralem Midazolam hohe Zufriedenheitswerte durch den behandelnden Zahnarzt. Die Kombination von Midazolam und Lachgas führt zu signifikant tieferen Sedierungsebenen, die bei ängstlicheren Patienten und/oder ausgedehnten Eingriffen vorteilhaft sind. Zahnärzte, die eine Doppelkompetenz in den Verfahren der Lachgassedierung und der oralen Sedierung haben, können ein breites Patientenspektrum sicher abdecken.

 

2. Jahrestagung der DGfdS: „Lachgas - so bewährt sich der Trend in der Praxis"“

Tagung der DGfdS am 16. Juli in Köln

Am 16. Juli fanden sich auf Einladung der DGfdS Interessierte und Mitglieder der Gesellschaft unter dem Motto "Lachgas - so bewährt sich der Trend in der Praxis" in Köln ein. Gemäß dem Motto war das Programm sehr praxisnah gestaltet, so fühlten sich Lachgas-Neulinge inhaltlich ebenso aufgehoben wie langjährige Anwender.

 

Den Beginn machte Frau Melanie Beqiri, Fachwirtin für Gesundheitsökonomie und Unternehmensberaterin für Zahnärzte, mit Ihrem Vortrag "Lachgas im Praxismanagement - Wie verkaufe ich Lachgas meinen Mitarbeitern und meinen Patienten". Mit ihren Erfahrungen aus der Branche gab sie gute Impulse für Praxisinhaber, die Lachgas neu einführen wollen sowie für Anwender, die Ideen suchen, die Methode noch besser zu verkaufen.

 

Sinnvoll ergänzt wurde der Vortrag von Sven Hangert, niedergelassener Zahnarzt und Implantologe, der mit seinem Referat "Wie rechnet sich das?" Zahlen und Fakten zum Thema Lachgas aufzeigte und einen guten Überblick über die Kosten und die Amortisation der Lachgassedierung gab.

 

Dr. Richard Steffen, Lehrbeauftragter der Universität Zürich und Leiter des Ausbildungsprogramms "Sedation" der Schweizer Gesellschaft für Kinderzahnmedizin, musste leider kurzfristig absagen. So sprang der Vorsitzende Dr. Frank Mathers spontan ein und gab einen Überblick zu der Entwicklung in den Nachbarländern.

 

Das Schwerpunktthema des Vormittags wurde wunderbar abgerundet durch Dr. Dr. Tankred Stuckensen, MKG-Chirurg, Implantologe und Inhaber des Dentologicum - Zentrum für Zahn-Mund-Kieferheilkunde Hamburg. Mit seinem Vortrag "Wie verändert Lachgas meinen Praxisalltag?" gab er einen lebhaften Einblick in seinen Praxisbetrieb und die Umsetzung der Sedierungsmethoden, gespickt mit vielen wichtigen Tipps und Impulsen für die eigene Praxis.

 

Schließlich verstand es Frau Gabi Walgenbach, Fachkrankenschwester für Anästhesiologie und Intensivmedizin und zertifizierte CRM-Simulations-Instruktorin, mit ihrem Thema "Notfälle in der Zahnarztpraxis - mehr Sicherheit durch Simulationstraining" den Teilnehmern die Bedeutung eines im Notfallmanagement gut geschulten Praxisteams nahezubringen. Anhand der "Zwischenfallkette" wurde jedem Anwesenden klar, dass ein Notfall jederzeit passieren kann und wie wichtig es ist, souverän reagieren zu können.

 

Ein außergewöhnlicher und spannender Beitrag kam von Frau Dr. Dunja Voos, niedergelassene Ärztin für Psychoanalyse, Journalistin und Autorin. Mit "Die Mundhöhle und ihre Gespenster - Zahnarztphobie aus psychoanalytischer Sicht" schaffte es Frau Voos, die Teilnehmer in eine für sie fremde Welt mitzunehmen und dabei stets den Bezug zum Alltag der Zahnärzte herzustellen.

 

Das Feedback der Fachteilnehmer war auch bei dieser zweiten Veranstaltung durchweg positiv. Die Fachvorträge und die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs mit den Referenten und Kollegen brachten Informationen zu aktuellen Entwicklungen und neue Impulse für die Praxis.

 

Die Referenten: Sven Hangert, Gabi Walgenbach, Dr. Dr. Tankred Stuckensen, Melanie Beqiri, Dr. Dunja Voos, Dr. Frank Mathers (von links)

Die DGfdS international vernetzt

Die DGfdS wurde als Mitglied in die IFDAS aufgenommen

Die DGfdS wurde auf der 14. Jahrestagung der International Federation of Dental Anesthesiology Societies (IFDAS) offiziell als Mitglied des internationalen Dachverbandes aufgenommen. Somit ist die noch junge Fachgesellschaft neben dem BDO die zweite deutsche Gesellschaft, die der IFDAS angehört.  

 

Die Aufnahme in die IFDAS ist eine tolle Bestätigung der bisher geleisteten Arbeit. Durch die internationale Vernetzung wird der fachliche Austausch über die Grenzen Deutschlands hinweg erleichtert. Die Gesellschaft kann von den Erfahrungen anderer Länder, den neuesten Entwicklungen und Trends im hohen Grad profitieren.

 

Die Gesellschaft bildet die Bandbreite der zahnärztlichen Anästhesie ab und sieht sich als Anlaufstelle für alle Fragen aus dem Bereich dentale Anästhesie, von der Lachgassedierung bis hin zur Vollnarkose. Als wichtiger Bestandteil der Anästhesie werden natürlich auch Fragen aus der Notfallmedizin behandelt.  

 

Dentale Sedierung mit Lachgas als Monopharmakon oder in Kombination mit Midazolam

Lachgas und Midazolam reduzieren zuverlässig den Angstpegel 

Mit dem Einsatz von Lachgas und Lachgas plus Midazolam bei der Extraktion von Weisheitszähnen bei Jugendlichen befasst sich eine aktuelle Studie, die in Zusammenarbeit mit der DGfdS entstand und auf dem Zahnärztetag 2015 in Frankfurt vorgestellt wurde.

 

Frankfurt, 07. November 2015  – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie, präsentierte auf dem Zahnärztetag 2015 in Frankfurt das Ergebnis einer Pilotstudie, die zeigt, dass man speziell bei der 8er-Extraktion bei Jugendlichen durch die zusätzliche Gabe von Midazolam die angstreduzierende Wirkung von Lachgas effektiv steigern kann.

 

 Operative Eingriffe sind bei Jugendlichen oft angstbesetzt, so dass junge Patienten zur Extraktion der Weisheitszähne häufig eine Sedierung benötigen. Da es bei Lachgas keine ernsten Komplikationen gibt, die Anwendung einfach und das Verfahren kostengünstig ist, hat es sich zur häufigsten Methode zur zahnärztlich geleiteten Sedierung entwickelt. In der Pilotstudie wurde nun untersucht, ob die Behandlungsbedingungen und Patientenzufriedenheit durch den zusätzlichen Einsatz von oral verabreichten Midazolam  gesteigert werden können.

 

 Es nahmen insgesamt 47 Patienten in zwei Zahnarztpraxen an der Studie teil. Die behandelnden Zahnärzte waren nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung in einer 16-stündigen Weiterbildung, in der Anwendung beider Sedierungsverfahren ausgebildet worden. Die Patienten wurden nach der American Society of Anesthesiologists (ASA) klassifiziert und in zwei Gruppen aufgeteilt. Eine Gruppe erhielt nach dem üblichen Titrationsverfahren bis 70% Lachgas. Die zweite Gruppe erhielt bis 50% Lachgas und zusätzlich 7,5 mg Midazolam. Bei allen Patienten wurde kontinuierlich die Sedierungstiefe und die Sauerstoffsättigung überwacht. Vor und nach der Sedierung wurde bei den Patienten der Angstpegel erfragt. Anschließend wurden durch die behandelnden Ärzte die OP-Bedingungen beurteilt.

 

 Es ereigneten sich bei keinem der Patienten respiratorische, kardiovaskuläre oder andere Komplikationen. Der Einsatz von Lachgas als Monosubstanz sowie Lachgas plus Midazolam führten tatsächlich zu einer signifikanten Reduktion des Angstpegels. Vor allem postoperativ zeigte sich, dass das Angstniveau bei den Jugendlichen, die zusätzlich Midazolam erhalten hatten, als wesentlich geringer angegeben wurde.

 

Die Untersuchung zeigt, das Lachgas bis 70% als Monopharmakon eine hohe Patientenzufriedenheit und gute Operationsbedingungen bietet. Steigern läßt sich der positive Effekt durch die zusätzliche Gabe von Midazolam.

 

1. Kongress der DGfdS: „Neue Wege in der dentalen Sedierung“

Tagung der DGfdS am 20. Juni in Köln

Auf Einladung der DGfdS trafen sich am 20. Juni 2015 in Köln Fachteilnehmer, Mitglieder sowie renommierte Referenten zum 1.  Kongress der DGfdS. Die Tagung stand unter dem Motto: „Neue Wege in der dentalen Sedierung“ und bot ein breites Spektrum an spannenden und aktuellen Fachthemen.  

 

So berichtete Frau Dr. Angela Freundorfer, Leiterin des Fortbildungszentrums für Kinderzahnheilkunde und niedergelassene Zahnärztin aus München, unter dem Titel „Sedierung in der Kinderzahnarztpraxis“ aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Behandlung von Kindern mit Lachgassedierung.

 

 Herr Dr. Dr. Wolfgang Jacobs, Leitender Zahnarzt des Privatinstituts für zahnärztliche Implantologie und ästhetische Zahnheilkunde IZI und Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO) referierte zum Thema „Update in i.v. conscious Sedation“. 

 

Herr Prof. Peter Cichon, Fakultät für Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde der Universität Witten/Herdecke und Direktor der Ambulanz für spezielle zahnärztliche Betreuung, bot einen spannenden Einblick in die richtigen „Sedierungsmaßnahmen bei Patienten mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen“.

 

Der Vortrag  „Das Spektrum der zahnärztlich geführten Sedierung aus Sicht des Anästhesisten“ von Dr. Frank G. Mathers, Facharzt Anästhesiologie und Intensivmedizin und Fachautor zum Thema Lachgassedation, Orale Sedation und Notfallmedizin, rundete das Themengebiet ab und lieferte zahlreiche neue Aspekte.

 

Viele der Teilnehmer hatten bereits praktische Erfahrung mit der Lachgassedierung und nutzen die Gelegenheit, sich mit Kollegen auszutauschen. Das Feedback der Fachteilnehmer war durchweg positiv: diese äußerten sich zufrieden über den aktuellen Input und die anregenden und interessanten Diskussionen. So gab es neben den Fachvorträgen auch ausreichend Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit den Referenten.

 

Ausführlichere Berichte werden in Kürze folgen.

Die Referenten: Dr. Frank G. Mathers, Dr. Angela Freundorfer, Dr. Dr. Wolfgang Jacobs, Prof. Peter Cichon (von links)

Standards für die Ausbildung von Zahnärzten in der Notfallmedizin

Das erweiterte Notfallmanagement wird für Zahnärzte immer wichtiger

Die Zahl ernster medizinischer Notfälle wächst stetig, denn die Patienten werden zunehmend älter und kränker, gleichzeitig werden immer komplexere zahnmedizinische Behandlungen durchgeführt. Man denke zum Beispiel an die Oralchirurgie und die Implantologie, die sich beide in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt haben.

 

Zahnmediziner sind durch diese Entwicklung gefordert, sich über das Maß eines allgemeinen Notfallkurses hinaus - der die speziellen Anforderungen einer Zahnarztpraxis nicht berücksichtigt - in der Notfallmedizin fortzubilden. Die Kenntnis über eine sinnvolle Notfallausrüstung und die Fähigkeit, die Ausrüstung und die erforderlichen Medikamente im Notfall bedarfsgerecht einzusetzen, sind heutzutage unerlässlich.

 

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und eine hohe Qualität in der Ausbildung von Zahnärzten in Deutschland zu erreichen und dauerhaft zu halten, sind Standards und Leitlinien zwingend notwendig. Leider gibt es gerade auf diesem wichtigen Gebiet oft Unsicherheiten und keine einheitlichen Vorgaben. Um diese Lücke zu füllen, hat die Deutsche Gesellschaft für dentale Sedierung Standards und Lerninhalte entwickelt, um Zahnmedizinern und Anbietern von qualifizierten Fortbildungen klare Vorgaben und somit Sicherheit zu geben.

 

Die Ausbildungsstandards finden Sie hier

 

Keine Komplikationen bei hohen Konzentrationen von Lachgas

Bei kompetenten Zahnärzten sind hohe Konzentrationen von Lachgas (50%-70%) sicher

Mit der Sicherheit bei der Gabe von hohen Konzentrationen Lachgas befasst sich eine aktuelle Studie, die in Zusammenarbeit mit der DGfdS entstand und auf dem Zahnärztetag 2014 in Frankfurt vorgestellt wurde.

 

Frankfurt, 08. November 2014  – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie, präsentierte auf dem Zahnärztetag 2014 in Frankfurt das Ergebnis einer aktuellen Pilotstudie, die belegt, dass qualifizierte Zahnärzte Lachgas auch im Hochdosisbereich von 50% bis 70% anwenden können, ohne dass es zu Komplikationen kommt.

 

 Lachgas ist weltweit die bevorzugte Methode zur zahnärztlich geführten Sedierung. Die meisten Patienten benötigen Lachgaskonzentrationen von 30% bis 50%. Es gibt jedoch einen kleinen Anteil an Patienten, die Konzentrationen von 50% Lachgas und mehr benötigen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. In der vorliegenden Pilotstudie wurde untersucht, ob höhere Dosen Lachgas zu erhöhten Komplikationsraten führen.

 

 Es nahmen insgesamt 248 Patienten an der Studie teil. Die 10 behandelnden Zahnärzte waren nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung in einer 16-stündigen Weiterbildung, auch in der Anwendung von Lachgas bis 70%, ausgebildet worden. Die Patienten wurden nach der üblichen Praxis bis zur klinisch optimalen Lachgaskonzentration titriert, die Behandlungsdauer betrug zwischen 30 und 60 Minuten. Untersucht wurden die Nebenwirkungen und Komplikationen und die maximal erreichte Sedierungstiefe (minimale Sedierung = S1, moderate Sedierung = S2).

 

 Das Ergebnis zeigte zum einen, dass mit 6% der Patienten nur ein kleiner Teil der Probanden überhaupt eine Konzentration von bis zu 70% benötigte, um die gewünschte Sedierungstiefe zu erreichen. Bei 94% der Patienten reichte eine Konzentration von bis zu 50% aus.

 

Viel wichtiger ist jedoch das Ergebnis, das sich keine Hinweise auf erhöhte Komplikationsraten im Bereich über 50% Lachgas ergeben haben. Es kam bei beiden Gruppen zu keinerlei schwerwiegenden oder gar lebenbedrohlichen Vorkommnissen. Weder respiratorische Komplikationen noch Kreislaufinsuffizienz oder andere kardiale Komplikationen waren zu beobachten.

 

Die Untersuchung zeigt, das die Lachgassedierung von qualifizierten Zahnärzten auch im Hochdosisbereich von 50% bis 70% angewendet wird, ohne das es zu erhöhten Komplikationsraten kommt. Es benötigt zwar nur ein kleiner Teil der Patienten überhaupt eine so hohe Dosis, doch diese kann, wenn nötig, durchaus ohne Bedenken eingesetzt werden.

 

Komplikationen bei 50% und bei 70% Lachgas

Neue Wirkstoffe in der dentalen Sedierung

Intravenöse dentale Sedierung - neue Wirkstoffe in Sicht?

Dr. Dr. Wolfgang Jakobs und Dr. Frank G. Mathers mit aktuellem Überblick zu geeigneten Wirkstoffen für die Zahnmedizin.


28. April 2014 (DZW 18/14)  – Nicht nur in der Zahnmedizin steigt der Bedarf an Sedierungsleistungen, die vom primär behandelnden Arzt ohne Anästhesisten durchgeführt werden können (sogenannte Operator Sedation), kontinuierlich an (Krauss and Green, 2006). Neben Zahnärzten suchen zum Beispiel Notfallmediziner, Gynäkologen, Kinderärzte und Gastroenterologen nach Pharmaka, um ihre Patienten angstfrei und ohne Schmerzen zu behandeln. Dabei steht natürlich die Sicherheit des Patienten im Vordergrund.

 

 Die Verfügbarkeit von kurz wirkenden Sedativa zur Anxiolyse und neue, schnell abklingende Opiate zur Analgesie haben die Ausbreitung der zahnärztlich geleiteten intravenösen Sedierung begüns­tigt. Kommerziell verfügbare, spezifisch wirkende Benzodiaze­pinrezeptorantagonisten (Fluma­zenil, Anexate) und Antagonisten für Opiate (Naloxon, Narcanti) erhöhen die Sicherheit und befinden sich nunmehr im Notfall­arsenal eines jeden Zahnarztes, der eigenständig Sedierungen durchführt. Kostengünstige Überwachungsgeräte, die vor wenigen Jahren nur in Universitätskliniken vorstellbar gewesen wären, ermög­lichen dem Zahnarzt heute die Ausstattung mit dem für „Operator Sedation“ empfohlenen appa­rativen und instrumentellen Equipment, das sich nicht unterscheidet von anderen medizinischen Disziplinen (Tanaka et al., 2014).

 

 Jeder Patient reagiert anders auf psychoaktive Pharmaka, und die Sedierung ist ein zusätzlicher medizinischer Eingriff mit eigenen Risikofaktoren neben den potenziellen Problemen durch die zahnärztliche Behandlung selbst. Umso mehr ist die kompetente Ausbildung des Zahnarztes und des Assistenzpersonals von großer Bedeutung. So hat die Deutsche Gesellschaft für dentale Sedierung (DGfdS) verbindliche Eckpunkte gesetzt zur Lachgassedierung, und der Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) arbeitet seit vielen Jahren in der qualifizierten Ausbildung von Zahnärzten in Verfahren der intravenösen Sedierung.

 

Definition der Sedierung

 

 Sedierung wird definiert als Maßnahme, bei der ein oder mehrere Medikamente angewendet werden, um das zentrale Nervensystem zu dämpfen und somit das Bewusstsein des Patienten für seine Umgebung zu reduzieren. Je nach Tiefe der Sedierung werden verschiedene Stadien beschrieben:
•  Bei der minimalen Sedierung ist die Wahrnehmung leicht getrübt, der Patient ist aber wach, ansprechbar, ohne Einschränkungen der Vitalfunktionen.
• Im Stadium der moderaten Sedierung ist der Patient schläfrig, die Wahrnehmung ist getrübt, Reaktionen sind verlangsamt, der Patient ist aber jederzeit ansprechbar. Reflexe, Spontanatmung und die kardiovaskuläre Situation bleiben weitgehend unverändert.
• Bei der tiefen Sedierung ist der Patient meist regungslos, und die Vitalfunktionen, insbesondere die Atmung, können kompromittiert sein. Der Behandler muss in der Lage sein, den Patienten unter Umständen künstlich zu beatmen (nach europäischen Standards keine „Operator Sedation“).
• Die tiefste Art der „Sedierung“ ist die Vollnarkose, wobei Bewusstsein und Schmerzwahrnehmung aufgehoben sind. Der Patient atmet nicht ausreichend und muss, meist per endotrachealer Intubation, künstlich vom Anästhesisten beatmet werden. Häufig treten kardiovaskuläre Instabilitäten auf, die entsprechend behandelt werden müssen.

 

 In der Zahnmedizin wird die minimale Sedierung durch die Anwendung von Lachgas bis zu einer Konzentration von 70 Prozent und korrespondierendem Sauerstoffanteil von 30 Prozent durchgeführt. Nach besonderer Ausbil­dung können Zahnärzte orale Sedativa allein und in Kombination mit Lachgas einsetzen, um eine moderate Sedierung zu erreichen (Goodchild and Donaldson, 2011). Zielgenauer kann der Zahnarzt nach qualifizierter Ausbildung die moderate Sedierung durch den Einsatz von intravenösen Sedativa durchführen (Schwamburger et al., 2012).

 

 Die Grenzen zwischen den verschiedenen Stadien der Sedierung sind fließend, und der Zahnarzt muss jederzeit in der Lage sein, eine unbeabsichtigt tiefere Sedierung fachgerecht zu managen. Entscheidend dabei sind die erstklassige Ausbildung des medizinischen Personals und die technische Ausstattung der Praxis und die entsprechende Auswahl der Patienten. Hochrisikopatienten sind nicht nach den Standards der „Operator Sedation“ zu therapieren (Jakobs, W. 2012).

 

Neue Entwicklung in der zahnärztlichen intravenösen Sedierung

 

 Das wesentliche Ziel der Sedierung in der Zahnmedizin ist die Angstreduktion und damit einhergehend die verbesserte Kooperationsfähigkeit des Patienten. Die in anderen medizinischen Disziplinen oft gewünschte Analgesie wird zahnärztlich durch Lokalanästhetika erreicht, womit die intravenöse Gabe eines Analgeti­kums in Form von Morphinderivaten meist entfällt.

 

 Midazolam: Am häufigsten wird in der Zahnmedizin Midazolam eingesetzt. Im Vordergrund stehen hierbei die oft eintretende Amnesie, die große therapeutische Breite sowie die gute Steuerbarkeit und die Verfügbarkeit eines Antagonisten, um bei Bedarf die Wirkung rasch aufzuheben. Nachteilig sind die langsame Anflutung und lange Wirkdauer, die eine längere Überwachung nach der Behandlung nach sich ziehen kann.

 

 Propofol: Propofol ist ein Hypnotikum, das in niedrigen Dosen zur Sedierung und in höheren Dosen zur Einleitung und/oder Aufrechterhaltung einer Vollnarkose eingesetzt wird. Dem schnellen Wirkungseintritt, der kurzen Wirkdauer und Amnesie steht die gelegentlich eintretende Ateminsuffizienz gegenüber. Diese potenziell lebensbedrohliche Komplikation hat in Europa eine kontroverse Diskussion über die Anwendung von Propofol durch Nicht-Anästhesisten entfacht. Einerseits gibt die European Society of Gastrointestinal Endoscopy Leitlinien heraus für die Propofolanwendung durch Internis­ten. Andererseits verfassen daraufhin 21 nationale europäische Anästhesiegesellschaften eine Entschließung gegen die Applikation von Propofol durch Nicht-Anästhesisten. Neuere Untersuchungen aus der Zahnmedizin zeigen keine Ateminsuffizienz, sofern die Methode durch gut ausgebildete Zahnärzte angewendet wird (Viljoen et al., 2011).

 

 Fospropofol: Auf der Suche nach einem Pharmakon, das die Vorteile von Midazolam und Propofol vereint, ohne die Nachteile wie insbesondere die Ateminsuffizienz zu zeigen, wurde Fospropofol entwickelt. Fospropofol ist ein sogenannter Pro-Drug von Propofol, das heißt, erst durch eine chemische Umwandlung im Plasma entsteht der wirksame Metabolit Propofol. Dies führt zu einem langsameren Wirkungseintritt mit einer nur sehr geringen Wahrscheinlichkeit für die gefürch­tete Ateminsuffizienz.

 

 Beim direkten Vergleich von Midazolam und Fospropofol konnte in einer kürzlich publizierten Stu­­die gezeigt werden, dass Fos­pro­po­fol schneller effektive Wirkspie­gel erreicht und schneller ab­ge­baut wird als Midazolam (Yen et al., 2013). Die bessere Steuerbar­keit führt zu einer rascheren Erho­lung und früheren Entlassung des Pati­enten im Vergleich zu Midazo­lam.

 

 Nachteilig kann ein unangenehmer akut auftretender Juckreiz im Bereich des Perineums sein, dessen Ursache unbekannt ist und auch bei der intravenösen Gabe von Dexamethazon auftritt. Häufig treten Parästhesien auf, eine anterograde Amnesie zeigen Patienten weniger häufig als nach Midazolam.

 

 Fazit: Zurzeit ist Midazolam das Mittel der Wahl zur zahnärztlich geleiteten intravenösen Sedierung. Propofol, ein ebenfalls geeignetes Sedativum, wird weltweit zunehmend auch in der Zahnmedizin eingesetzt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit politische Widerstände seitens der europäischen An­ästhesiegesellschaften diese Entwicklung beeinflussen. Die im August 2011 erschienene Empfehlung europäischer anästhesiologischer Gesellschaften zur Anwendung von Propofol nur durch in der Allgemeinanästhesie Erfahrene entspricht nicht der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Verwendung von Propofol zur „Operator Sedation“.

 

 Fospropofol, das bisher in Deutschland noch nicht verfügbar ist, kann das Spektrum der intravenösen Sedativa in der Zahnmedizin sinnvoll erweitern. Studien belegen, dass in Abwägung aller Faktoren Zahnärzte mit Fos­pro­po­fol zufriedener waren als mit Midazolam. Die praktisch fehlende Ateminsuffizienz bei Fos­propofol geht allerdings nicht einher mit einer von Zahnärzten sehr geschätzten und bei Midazolam ausgeprägten anterograden Amnesie, sodass die neue Substanz eher komplementär eingesetzt werden wird, ohne das Midazolam obsolet werden zu lassen.

 

 

Aktuelle Untersuchung von Nasenmaskensystemen

Hochwertige Nasenmasken bieten Sicherheit bei Lachgassedierungen

Mit der Problematik einer möglichen Kontamination der Arbeitsumgebung mit Lachgas und einer damit verbundenen Gefährdung von Zahnarzt und Assistenz bei der Sedierung mit Lachgas befasst sich eine aktuelle Studie, die in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft für dentale Sedierung entstand und auf dem Zahnärztetag 2013 in Frankfurt erstmalig vorgestellt wurde.


Frankfurt, 09. November 2013  – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie präsentierte am Wochenende auf dem Zahnärztetag 2013 in Frankfurt das Ergebnis einer Untersuchung, die eindeutig belegt, dass hochwertige Nasenmaskensysteme ausreichend Sicherheit für Arzt und Assistenz bei der Sedierung mit Lachgas bieten.

 

 Untersucht wurden vier Typen von Nasenmasken: Accutron sedaviewTM, Accutron PIP+TM,  Porter Double Mask sowie die Techno-Gaz/Matrx Nasenmaske. Mit Hilfe eines Spektralphotometers wurde die Lachgaskonzentration in der Raumluft während einer Lachgassedierung untersucht. Die Messungen fanden an 2 Tagen statt, mit je 4 Sedierungen mit 4 Nasenmasken und jeweils einer Dauer von 15 Minuten. Die Sedierung mit Lachgas wurde gemäß klinischer Praxis durchgeführt. Beteiligt an der Untersuchung waren das Kölner Institut für dentale Sedierung sowie die Berliner Oralchirurgische Praxis Mesgarian.

 

 Im Ergebnis unterscheiden sich drei von den vier untersuchten Nasenmaskensystemen nicht signifikant von einander und garantieren durch ihre Dichtigkeit und Absaugleistung eine sichere Arbeitsumgebung. Lediglich eine Maske erzeugte bei der Messung hohe Kontaminationswerte, die am Behandlungsstuhl deutlich über der gesetzlichen Grenze lagen.

 

 Diverse Faktoren, wie z. B. die Verabreichung der Lokalanästhesie oder das Sprechen, können zu einer Erhöhung der Lachgaskonzentration im Behandlungsraum führen. „Eine Kontamination der Arbeitsumgebung mit Lachgas muss verhindert werden, um Gesundheitsschäden beim Personal durch eine chronische niedrigschwellige Exposition zu verhindern“, erläutert Dr. Frank Mathers und verweist nachdrücklich auf die notwendige Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes für die maximale Arbeitsplatzkonzentration von Lachgas.

 

 Das Ergebnis der Studie zeigt, dass, Accutron PIP+TM, Accutron sedaviewTM und Porter Double Mask deutlich unter dem in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen MAK-Wert von 100 PPM liegen und die Techno-Gaz/Matrx Nasenmaske deutlich über den Grenzwerten. Neben einer hohen Raumluftkontamination zeigte sich eine hohe Volatilität bei den Messergebnissen. Die Tecno-Gaz/Matrx Nasenmaske bietet somit keine verlässliche Dichtigkeit und Absaugleistung, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Nasen- und Gesichtsformen der Patienten.

 

 „Die Studie belegt eindeutig, dass die Verwendung von gut konstruierten Nasenmasken mit einem Absaugsystem zu den effektivsten Methoden gehört, um die Raumbelastung für Arzt und Mitarbeiter zu minimieren“, zieht Dr. Mathers ein positives Fazit aus den Untersuchungsergebnissen.

 

 

Keine Komplikationen bei der Lachgassedierung

Aktuelle Studie belegt: Keine Komplikationen bei der Lachgassedierung

Neugegründete Fachgesellschaft für dentale Sedierung veröffentlicht auf dem Zahnärztetag 2012 in Frankfurt Studie zu möglichen Komplikationen bei der zahnärztlichen Sedierung mit Lachgas.


Frankfurt, 12. November 2012 – Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie und Vorsitzender der neugegründeten Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung e.V., stellte am Wochenende auf dem Zahnärztetag 2012 in Frankfurt das Ergebnis einer Erhebung vor, die eindeutig zeigt, dass bei der inhalativen Lachgassedierung durch qualifizierte Zahnärzte keine ernsthafte Komplikationen auftreten.

 

Um festzustellen, ob und welche Art von Notfällen vorkommen, hat Dr. Mathers eine Umfrage bei Zahnärzten durchgeführt, die an einem 16-stündigen Fortbildungskurs zur Lachgassedierung am Institut für dentale Sedierung in Köln teilgenommen haben. Von den angefragten 173 Zahnarztpraxen nahmen insgesamt 105 Allgemeinzahnärzte, Oralchirurgen, Kinderzahnärzte sowie Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen an der Erhebung teil. Der Beobachtungszeitraum erstreckte sich auf ein Jahr, dabei wurden 21.315 Patienten im Alter von 3 bis 86 Jahre erfasst. Alle Patienten gehörten zur Risikoklassifikation ASA 1 und 2.

 

In diesem Zeitraum kamen keine ernsthaften Zwischenfälle, insbesondere kein einziger lebensbedrohlicher Notfall vor. Den wenigen, nur leichten Komplikationen konnte intern durch das Notfallmanagement des Zahnarztes, in 121 Fällen (0,6%) oder durch die ZFA, in 549 Fällen (2,6%), entsprechend begegnet werden. So traten in unter 1% der Fälle Übelkeit, Erbrechen oder Kopfschmerzen auf. In lediglich 2,9% der Fälle verlängerte sich die Erholungsphase auf mehr als 30 Minuten. In 636 Fällen (2,9%) wurde ein Abbruch der Behandlung bzw. ein Umstieg auf ein anderes Verfahren vorgenommen.

„Die Studie belegt eindeutig, dass bei fachgerechter Durchführung eine Sedierung mit Lachgas völlig ungefährlich ist – Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte Ausbildung des Zahnarztes und seines Teams“, betont Dr. Mathers.

„Die Durchführung dieser und weiterer Studien auf dem Gebiet der dentalen Anästhesiologie und Sedierung, die Ermittlung und Auswertung von Forschungsergebnissen, die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen des In- und Auslandes sowie die Aus- und Weiterbildung von Zahnärzten ist unser oberstes Ziel“, stellt Dr. Frank Mathers die Kernaufgaben der neuen Fachgesellschaft vor. Dazu kommen die Aufklärung der Patienten über moderne zahnärztliche Anästhesie- und Sedierungsmethoden und deren klinische Anwendung sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den in freier Praxis tätigen Ärzten und Zahnärzten des In- und Auslandes und deren Verbänden.

 

Maßgeblich an der Gründung der „Deutsche Gesellschaft für dentale Sedierung e.V.“ beteiligt waren neben Dr. med. Frank G. Mathers, Facharzt für Anästhesiologie, Herr Dr. Dr. med. Matthias Siessegger, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Herr Dr. Wolfram Arndt, Implantologe sowie die Fachzahnärzte für Oralchirurgie Herr Dr. Johannes Wolf, Frau Dr. Heike Nierste und Frau Misha Mesgarian. Die Fachgesellschaft ist offen für in- oder ausländische Ärzte, Zahnärzte oder medizinisches Assistenzpersonal mit einer Qualifizierung im Bereich dentale Anästhesiologie, Sedierung oder entsprechender klinischer Erfahrung.